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| - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - |
Unser freibleibendes Angebot ist für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt. Alle Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| §1 Geltung dieser Bedingungen |
| Für die Geschäftsbeziehung zwischen cadro OHG - dem Betreiber des Online Shops Stahlmoebel-24.de - und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen. Diese gelten uns gegenüber nicht, es sei denn, cadro OHG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Besteller und auch dann, wenn wir uns bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen berufen. |
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| § 2 Vertragsschluss und Rücktritt |
| Cadro OHG verpflichtet sich, das Kaufangebot des Bestellers zu den Bedingungen der Website (http://www.stahlmoebel-24.de) grundsätzlich anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist cadro OHG zum Rücktritt berechtigt. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung im Einzelfall verbindlich. |
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| § 3 Preisstellung |
a) Unser freibleibendes Angebot ist für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt. Dem Angebot und der Auftragsbestätigung liegen in diesem Online-Shop Preise "frei Haus" zugrunde. Artikel mit Preisen "frei Verwendungsstelle" (Frei Wand) oder "frei Bordsteinkante" sind besonders gekennzeichnet. Alle Preise sind Nettopreise inklusive Transportkosten (innerhalb des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland), Transportversicherung und Buchungsgebühren, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Bei Nachbestellung von Zubehörteilen berechnen wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von Euro 9,50 zzgl. MwSt. je Lieferung (Paket bis zu einem Bruttogewicht von 25 kg).
c) Für Inseln gelten Sonderkonditionen die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen.
d) Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen. Spesen, Bankgebühren und Transportkosten trägt der Käufer. Hierbei bedarf es aber einer schriftlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme. Einen mehrwertsteuerfreien Einkauf aus dem Ausland können wir nur arrangieren, wenn Sie uns Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer melden.
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| § 4 Lieferung |
a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich "frei Haus". Artikel die "frei Verwendungsstelle" (Frei Wand) oder "frei Bordsteinkante" geliefert werden sind besonders gekennzeichnet. Die Lieferungen erfolgen zu den angegebenen Konditionen innerhalb des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland. Für Inseln gelten Sonderkonditionen. Nachbestellung von Zubehörteilen werden gegen eine Versandkostenpauschale versendet.
b) Die Versendung erfolgt in Handelsüblicher Verpackung. Ihre Lieferung ist generell versichert. Zur Abdeckung des Transportrisikos schließen wir für Sie eine Transportversicherung ab. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem Beförderungsunternehmen bei Anlieferung schriftlich auf dem Originalfrachtbrief anzuzeigen und müssen vom Anlieferer gegengezeichnet werden.
c) Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Besteller nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadenersatz, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist und uns grobes Verschulden an der Verzögerung nachgewiesen werden kann.
d) Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches wie höhere Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen oder sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen oder fremden Betrieb berechtigen uns, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
e) Wir behalten uns vor, Teillieferungen zu erbringen, sofern das für eine zügigere Abwicklung vorteilhaft ist.
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| § 5 Fälligkeit, Zahlung und Verzug |
a) Zahlungen haben zu den in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung besonders genannten Bedingungen und Fristen zu erfolgen. Wurden besondere Bedingungen und Fristen nicht genannt, so werden Rechnungsbeträge generell per Lastschrift Eingezogen. In Einzelfällen liefern wir gegen Nachnahme oder Vorkasse. In solchen Fällen informieren wir Sie vorab.
b) Zahlungen sind nur unmittelbar an uns zu leisten und gelten mit Kasseneingang oder mit Gutschrift auf einem unserer Konten als erfolgt. Sie werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Firmenangehörige sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Zahlungsempfang berechtigt.
c) Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber und unter Berechnung der üblichen Spesen und gilt nicht als Barzahlung.
d) Wird eine bewilligte Zahlungsfrist nicht beachtet, so sind wir ohne Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen nach dem Sollzinssatz unserer Hausbank und zum Rücktritt ohne Nachfristsetzung berechtigt. Falls cadro OHG ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist cadro OHG berechtigt, diesen geltend zu machen.
e) Bei Ratenzahlung wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig, sobald der Besteller mit der Ratenzahlung in Verzug gerät.
f) Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegen Zahlungspflichten ist ausgeschlossen, außer, die Gegenforderung wird von uns nicht bestritten oder wurde rechtskräftig festgestellt.
g) cadro OHG behält sich vor, die Zahlungsweise "Rechnung" für bestimmte Bestellungen nicht zu akzeptieren und den Besteller stattdessen auf andere Zahlungsarten (z.B. Vorauskasse) zu verweisen. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
h) bei Zahlung auf Rechnung prüft und bewertet cadro OHG die Datenangaben der Besteller und kann bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit Wirtschaftsauskunfteien durchführen. Das Ergebnis der Prüfung hat nur Einfluss auf die Zahlungsweise, nicht auf die Lieferung an sich.
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| § 6 Die Änderungen |
| Preisänderungen, technische Änderungen im Sinne des Fortschritts sowie Änderungen in Form und Farbe behalten wir uns vor. |
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| § 7 Eigentumsvorbehalt |
a) Die gelieferte Ware geht erst nach Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller in dessen Eigentum über. Die Ware darf an Dritte nicht verpfändet, verliehen oder zur Sicherung übereignet werden.
b) Der Besteller tritt uns seine Forderungen aus Weiterverkauf oder Weitervermietung der Ware, wozu er stets widerruflich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt ist, zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Der Besteller bleibt stets widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt, er wird den Erlös zur Tilgung unserer Forderungen verwenden. Auf unser Verlangen wird uns der Besteller die Drittschuldner benennen und diesen die Abtretung anzeigen. Übersteigen die uns gewährten Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 30%, so sind wir auf Anforderung zur teilweisen Freigabe von Sicherungsrechten bereit.
c) Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte gegen unsere Vorbehaltswaren oder Sicherungsforderungen hat der Besteller den Vollstreckungsbeamten über unsere Rechte aufzuklären und uns unverzüglich Nachricht zu geben. Alle unsere Interventionskosten trägt der Besteller.
d) Bei Zahlungsverzug oder einem sonstigen vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, durch das die Begleichung unserer Forderungen gefährdet wird, können wir die Herausgabe unserer Vorbehaltswaren verlangen oder diese aus den Geschäftsräumen des Bestellers, zu denen uns jederzeit der Zutritt gestattet ist, entfernen und in eigenen Besitz nehmen. Die Ausübung des Herausgaberechts erfolgt nur zur Sicherung und gilt vorbehaltlich abweichender, zwingender Gesetzesvorschriften nicht als Rücktritt vom Vertrag.
e) Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Bestellers sind unsere Vorbehaltswaren sowie die uns abgetretenen Forderungen auszusondern und in einer genauen Aufstellung anzuzeigen.
f) Ein Konkurs- oder Vergleichsverwalter ist an die Bestimmungen unter dieser Ziffer gebunden.
g) Der Eigentumsvorbehalt beinhaltet auch die aus der Zahlungspflicht für die Ware anfallenden Zins- und Nebenkosten.
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| § 8 Gewährleistung |
a) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Vollzähligkeit und Beschaffenheitsfehler zu überprüfen. Beanstandungen wegen Mengen- oder Beschaffenheitsfehlern müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden und uns spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Lieferung und bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung zugegangen sein. Kleine Unterschiede in den Beiztönen von Holzmöbeln, in der Lackierung von Stahlmöbeln, in der Farbtönung von Stoffbezügen, Papieren und Kartons sowie Unterschiede im Furnierbild von Einrichtungsgegenständen in Naturholzausführung gelten nicht als Fehler. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Unterschiede innerhalb einer Lieferung auftreten.
b) Die Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Leistung, Farben etc. sind Richtwerte und dienen nur zur Orientierung. Die angezeigten Abbildungen und Farben sind wegen den unterschiedlichen Monitor- und Druckereinstellungen als ähnlich zum Original zu betrachten.
c) Bei Beschaffenheitsfehlern hat der Besteller unter Ausschluss von Wandlung und Minderung ein Recht auf Nachbesserung oder auf kostenfreie Ersatzlieferung. Die Pflicht zur Mängelbeseitigung entfällt ganz, wenn uns der Besteller nicht die dazu erforderliche angemessene Zeit und Gelegenheit einräumt. Nur wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zu einer Behebung des Mangels führen, ist der Besteller zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
d) cadro OHG übernimmt keine Haftung für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch von uns gelieferte Gegenstände verursacht werden; insbesondere haftet die cadro OHG nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Angaben über Einsatzmöglichkeiten von Maschinen, Organisationsmitteln und Einrichtungen sind Erfahrungswerte, für die wir nur dann eine Gewährleistung übernehmen, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben. Im übrigen ist jede Haftung im Zusammenhang mit solchen Angaben ausgeschlossen. Soweit die Haftung von cadro OHG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
e) Werden unsere Waren mit besonderen Garantiescheinen geliefert, so gelten ausschließlich die darin genannten Bedingungen.
f) Die Erfüllung etwaiger Melde- und Genehmigungspflichten für den Betrieb der von uns gelieferten Gegenstände ist ausschließlich Sache des Bestellers.
g) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
h) Sofern cadro OHG fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
i) Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders angegeben, vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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| § 9 Urheberschutz |
| Entwürfe, Zeichnungen, Organisationspläne, Bild- und Textmaterial usw., die von unserer Seite ausgearbeitet und vorgelegt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. |
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| § 10 Leistungsvorbehalt |
| Wird nachträglich vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, so können wir die Zahlungsbedingungen einseitig ändern, insbesondere alle Forderungen sofort fällig stellen, Sicherheit verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Sind wir aus diesem oder anderen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rücknahme unserer Ware genötigt, so können wir für den Gebrauch oder die Wertminderung eine angemessene Vergütung berechnen, die sich, soweit feststellbar, nach dem üblichen Mietpreis richten kann. |
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| § 11 Datenschutz |
| cadro OHG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personen- und firmenbezogenen Daten des Bestellers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. |
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| § 12 Übertragbarkeit |
| Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung sind Vertragsrechte und -pflichten auf Dritte nicht übertragbar. |
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| § 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| Die Vertragsbeziehung unterliegt unter Ausschluss der Regelung des internationalen Kaufrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Liefervertrag ist Heidenheim a. d. Brenz. Alle sich aus dem Lieferverhältnis mit Vollkaufleuten oder mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften ergebenden Streitigkeiten, insbesondere auch solche aus Wechsel oder Scheck, sind im ausschließlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu entscheiden. |
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| § 14 Teiltunwirksamkeit dieser Bedingungen |
| Die Rechtsunkwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. |
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| § 15 Änderung dieser Bedingungen |
| Der Besteller kann sich auf eine Vereinbarung, mit der diese Bedingungen abgeändert werden, nur dann berufen, wenn diese Vereinbarung von uns schriftlich bestätigt wurde. |
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